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Sonntag, den 15.04.2012 06:33

Alter: 12 Jahr(e)


dgs-Hochschulreferent Prof. Dr. Christian Glück nimmt Stellung zu Jörg Drägers Beitrag zur Inklusion in der Süddeutschen Zeitung

 

Leserbrief zum Beitrag „Revolution im Klassenzimmer. Über das Ziel der „Inklusion“. Süddeutsche Zeitung v. 19.3.12,

Gastbeitrag von Jörg Dräger (Nr. 66, S. 38):
   

Die Intention, an einer inklusiven Gesellschaft zu arbeiten, in der Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder einer Behinderung zur vollen Teilhabe kommen, teile ich vollkommen. Die Instrumentalisierung einer Teilgruppe für die Lösung pädagogischer oder eigentlich bildungsstruktureller Probleme, wie sie in Dr. Drägers Beitrag deutlich ausgesprochen wird, ist jedoch sowohl im Hinblick auf die Betroffenen als auch hinsichtlich einer vernünftigen Diskussion des Inklusionskonstruktes weder sachdienlich noch hinreichend sachlich differenziert.


Die Inklusion behinderter Schülerinnen und Schüler in die allgemeine Schule soll nach Dr. Dräger die „Revolution im Klassenzimmer“ auslösen, die die Wende zur chancengleichen, individuellen Förderung aller Schüler bringen soll. Die schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe, die die Eltern, die Lehrer und Sonderpädagogen zusammen mit den Schülern übernehmen, in häufig genug mager ausgestatteten Schulsystemen an wahrer Inklusion zu arbeiten, wird überfrachtet und diskreditiert, wenn das behinderte Kind zum Eisbrecher gegen strukturelle Defizite gemacht wird.


Heterogenität in Klassen soweit voranzutreiben, dass eine homogenitätsverliebte, gleichschrittige Didaktik verunmöglicht wird, erscheint in diesem Zusammenhang zynisch und ließe sich auch durch andere, die Allgemeinheit der Schülerinnen und Schüler betreffende Änderungen herbeiführen: etwa durch die teilweise Auflösung der Jahrgangsstufengliederung oder der Mehrgliedrigkeit des Schulsystems. Da dies politisch nur schwer durchsetzbar ist, jetzt die Inklusion hierfür in Stellung zu bringen, ist zum Ziel eines inklusiven Bildungssystems kontraproduktiv.


Auch wird im Artikel selbst das dort gelobte Prinzip der individuellen Förderung missachtet, indem die Situation der Förderschüler undifferenziert betrachtet wird. Das Ziel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die chancengleiche Teilhabe. Dass zur Erreichung dieses Ziels auch eine zeitweise Beschulung in einer besonderen Klasse oder Schule gehören kann, die durch eine spezialisierte, intensive Förderung die bildungsrelevanten Fähigkeiten behinderter Kinder entscheidend verbessert, wird von der UN-Konvention ausdrücklich nicht ausgeschlossen.


Die Sprachheilschule, die mit einer geringen Verbleibsdauer von meist nur 2-3 Jahren eine echte Übergangsschule ist, verbesserte Schulabschlüsse ermöglicht und mit einer hohen Elternzufriedenheit eine ent-stigmatisierende Akzeptanz aufweist, entspricht in keiner Weise dem im Artikel gezeichneten, düsteren Bild der Förderschulen. Für etwa 50.000 Kinder in Deutschland ermöglichen Sprachheilpädagogen im Unterricht der Sprachheilschule und auch in der Unterstützung allgemeiner Schulen die Erlangung der chancengleichen Teilhabe an der Gesellschaft.
 
Prof. Dr. Christian W. Glück, Leipzig