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Sprache und Emotion, Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern mit...

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Einladung zum Tag der Sprache 2022 der LG RP in Mainz


Samstag, 12. November 2022

Sprachtherapie im Vorschulbereich in Rheinland-Pfalz

 

In Rheinland Pfalz gibt es kein einheitliches Konzept der sprachtherapeutischen Förderung im Vorschulbereich. Das erklärt sich durch die unterschiedlichen Einrichtungsformen, in denen Kinder mit Behinderungen aufgenommen werden können, der Trägervielfalt der Kindertagesstätten-Landschaft und der jeweiligen individuellen pädagogischen Konzepte.

Grundsätzlich haben seit dem 1.August 2013 alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Kinder mit Behinderung können (unter Beachtung des sozialhilferechtlichen Nachrangs) außerdem einen zusätzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.

 

Mögliche Einrichtungsformen sind:

·         (Regel-) Kindertagesstätten :

Der Betreuungsmehraufwand für einzelne behinderte Kinder kann durch Reduzierung der Gruppengröße, zusätzliches Erziehungspersonal oder Integrationsfachkräfte  im Rahmen individueller Teilhabepläne kompensiert werden.

·         Integrative Kindertagesstätten:

Einrichtungen mit mindestens einer integrativen Gruppe mit reduzierter Platzzahl auf 15 Kinder, von denen 4 – 5 Kinder mit Behinderung sind und Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII nachweisen.

·         Förderkindergärten:

Einrichtung besteht ausschließlich aus Gruppen mit je 8 Kindern mit Behinderung, die Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII haben.

 

Es gibt in Rheinland Pfalz 11 Förderkindergärten und 81 Integrativen Kindertagesstätten (Stand 2015). Ein Verzeichnis dieser Einrichtungen findet man beim Landesjugendamt unter:

www.ius-rlp.de/ius_sites/ius_kindergarten/Verzeichn_Sokiga_RLP.pdf

 

Da es kein einheitliches pädagogisches Konzept für diese Fördereinrichtungen gibt, sind die Konzepte und personellen Ausstattungen aufgrund der Trägerpluralität und -autonomie in der Jugendhilfe sehr unterschiedlich. Vorgegeben ist der Personalschlüssel im Gruppendienst, die Notwendigkeit einer Fachkraft mit heilpädagogischer Ausbildung pro Gruppe, räumliche Vorschriften zur Sicherung behinderungsspezifischer Angebote und spezifisches Spiel-, Beschäftigungs- und Bildungsmaterial. Die notwendige therapeutische Förderung wird in den Sondereinrichtungen ganz unterschiedlich geregelt: teilweise sind Therapeuten fest angestellt und gehören zum Personal der Einrichtung (Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten), teilweise kommen sie aus externen Praxen in die Einrichtung und behandeln dort Kinder auf Rezeptbasis oder die Kinder müssen externe Praxen für therapeutische Angebote nutzen ohne direkt Einbindung der Kindertagesstätte.

In den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache gibt es keine spezifischen Vorschulgruppen mehr. Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen werden daher in den genannten Einrichtungsformen aufgenommen. Spezifische Sprachtherapie wird demnach ganz unterschiedlich organisiert.

 

 

„Sprach – Kitas“

Rheinland – Pfalz beteiligt sich auch an dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ bei dem es um frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung in Kitas geht. Es werden spezifische Fachkraftstellen geschaffen und Erzieherinnen zu Fachkräften für sprachliche Bildung fortgebildet, um in Regeleinrichtungen sprachschwachen Kindern eine allgemeine, alltagsorientierte Sprachförderung anzubieten und sprachanregende Umgebungsbedingungen zu schaffen.

Diese Sprachförderprogramme können Kindern mit Sprachstörungen und Sprachbehinderungen nicht helfen, sie stellen oft sogar Förderfallen für therapiebedürftige Kinder dar. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass mit einer allgemeinen Sprachförderung bei Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerungen und -störungen nach dem dritten Lebensjahr keinerlei Aufholeffekte mehr zu erreichen sind. Die Notwendigkeit einer differenzierten Sprachdiagnostik im Vorschulbereich wurde 2014 in einem Konsensuspapier zur Sprachstandserhebung und Sprachförderung in Kindertagesstätten festgelegt

(http://www.dbs-ev.de/fileadmin/dokumente/News/Konsensuspapier_Sprachstandserhebungen.pdf).

 

Wichtig ist eine Abgrenzung der Therapie von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen von sprachpädagogischer Förderung von sprachschwachen Kindern.

Die Sprachtherapie erfolgt in der Regel auf Rezeptbasis in logopädischen und sprachheilpädagogischen Praxen.