Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern

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Die inklusive Lerngruppe Sprache wurde zum Schuljahr 2020/2021 eingeführt um Schülerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache eine individuelle Förderung und Unterstützung zu ermöglichen. Nach nun fast zwei Jahren wurden auf Initiative von Frau Haferkamp Austauschgespräche in den Staatlichen Schulämtern mit Lehrkräften der inklusiven Lerngruppen Sprache sowie den Schulrätinnen und dem Schulrat für Inklusion durchgeführt.
In den Gesprächen konnten viele positive und gelungene Aspekte, wie beispielsweise die Einbindung der Schülerinnen und Schüler aber auch deren Eltern in die Bezugsklassen sowie Fortschritte in der sprachlichen Entwicklung, dargelegt werden. Natürlich nehmen wir auch die Schwierigkeiten und Herausforderungen sehr ernst.

Hinsichtlich der Fragestellung zur Absicherung des Unterrichts in möglichen Vertretungssituationen werden die Schulen zum Schuljahresbeginn 2022/2023 informiert, dass Vertretungsunterricht nicht grundsätzlich zum Ausfall des Unterrichts in den Lerngruppen führen darf.
Der regelmäßige Austausch für die inklusiven Lerngruppen in jedem Schulamtsbereich wird fortgesetzt. Eine Einrichtung von Fachkonferenzen für die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in den inklusiven Lerngruppen ist geplant. Inhalte dieser Fachkonferenzen sind ein gemeinsamer Austausch, Informationen zu aktuellen Themen, die fachliche Beratung und Anleitung sowie der Aufbau von Netzwerken.
Zur weiteren Unterstützung auch im Hinblick auf die Durchführung einer Fachkonferenz sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern in den inklusiven Lerngruppen, im gemeinsamen Unterricht oder an Schulen mit spezifischer Kompetenz ist die Einführung einer Koordinatorin oder eines Koordinators Inklusion angedacht.
Hinsichtlich Ihrer Frage zur Umsetzung der diagnostischen Vorgaben möchte ich auf das überarbeitete Handbuch „Standards der Diagnostik für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 11.04.2022 hinweisen. Dieses finden Sie unter folgendem Link: Standards der Diagnostik für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (bildung-mv.de). Alle Voraussetzungen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit einem besonders stark ausgeprägten Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache werden durch den ZDS geprüft, festgestellt und mit allen Beteiligten umfassend beraten (§ 34 Absatz 4 SchulG M-V).
In allen Staatlichen Schulämtern erhalten die inklusiven Lerngruppen Sprache die Zuweisung von 21 Stunden für die Jahrgangsstufe 1 und 22 Stunden für die Jahrgangsstufe 2. Die Umsetzung von sprachförderndem Unterricht und sprachspezifischer Förderung im Rahmen der Bezugsklasse und der Lerngruppe Sprache wird nach individuellen Lernausgangslage auf Grundlage der individuellen Förderplanung der Schülerin bzw. des Schülers im Austausch zwischen Grundschullehrkraft und Sonderpädagogin oder Sonderpädagoge angepasst.
Für Schülerinnen und Schüler, welche im Übergang in die Jahrgangsstufe 3 weiterhin einen besonders stark ausgeprägten sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache haben, wird es eine zusätzliche individuelle sonderpädagogische Förderung geben.