Erlass zur sonderpädagogischen Förderung
Seit dem 01.08.2005 gilt für Niedersachsen der Erlass zur sonderpädagogischen Förderung. Die Ausführungen zum Förderschwerpunkt Sprache (II. 7 - Seiten 72-74 SVBl 2/2005) sind maßgeblich durch die Arbeit der dgs e.V./Landesgruppe Niedersachsen in der Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium formuliert worden.
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Erlass zur sonderpädagogischen Förderung
Keine Verordnung von Sprachtherapie für Kinder in heilpädagogischen Einrichtungen oder in Sprachheilklassen?
Die Ausführungen der dgs e.V./Landesgruppe Niedersachsen bringen zum Ausdruck, unter welchen Voraussetzungen Kinder in heilpädagogischen Einrichtungen oder Sprachheilklassen durch zusätzliche ambulante Angebote gefördert werden können.
Sie können sich diese Ausführungen hier als pdf-Datei herunterladen.