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Sonntag, 16 Juni 2024, 16:02

Herzliche Einladung zum 35. Bundeskongress in Heidelberg


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Wir möchten Sie herzlic...

Sonntag, 04 Februar 2024, 10:55

ausgebuchter Sprachheiltag 24.02.24


Der Sprachheiltag am 24.02.24 ist ausgebucht<...

Sonntag, 19 November 2023, 21:36

Sprachheiltag am 24.02.2024


Wir laden Sie herzlich zu unserem Sprachheiltag am 24.02.2024 ...

Komplexleistung mit den Kostenträgern vereinbart

 

Im Januar 2006 wurde rückwirkend ab 01. August 2005 zwischen dem Land Niedersachsen, den niedersächsischen Krankenkassen und den in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Spitzenverbänden eine Vereinbarung über die heilpädagogische Förderung und die medizinischen Therapien in Sprachheilkindergärten  und Sonderkindergärten für Kinder mit Hörbehinderungen geschlossen.
Mit dieser Vereinbarung werden die in diesen Kindergärten erbrachten Komplexleistungen rechtlich auf sichere Füße gestellt. Eine darin beschriebene Einbindung des Vertragsarztes, der das jeweilige Kind regelmäßig betreut, ist noch nicht erfolgt, da die Ärzte über die Kassenärztlichen Vereinigungen noch nicht ausreichend über das Procedere informiert wurden.
Eine relativ flächendeckende Versorgung mit Sprachheilkindergartenplätzen gibt es in dieser Finanzierungsform als Komplexleistung unter Beteiligung der Krankenkassen nur in Niedersachsen.
Mit Stand 01.02.2006 gab es in Niedersachsen 11 Kindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung  mit  insgesamt 181 Plätzen und  76 Sprachheilkindergärten mit insgesamt 2034 Plätzen.

 

 

Die unterschriebene
Vereinbarung über die heilpädagogische Förderung und die medizinischen Therapien in Sprachheilkindergärten
finden Sie hier im Download als pdf-Datei

 

 

 

Was bedeutet Komplexleistung im Sprachheilkindergarten?

 

Die Arbeit im Sprachheilkindergarten umfasst sowohl pädagogische, heilpädagogische und therapeutische Förderangebote für die ganzheitliche Entwicklung des Kindes als auch den systematischen Sprachaufbau in der Einzel- und Gruppentherapie. Die Grenzen zwischen heilpädagogischer und therapeutischer Arbeit sind unter dem Gesichtspunkt der Wechselbe-ziehung der Teilentwicklungsprozesse fließend.
Die Sprachförderung wird eingebettet in eine ganzheitliche Förderung der motorischen, sozi-al-emotionalen und kognitiven Entwicklung des Kindes.
Im Sprachheilkindergarten gehören die sprachtherapeutischen Fachkräfte (Dipl. Sprachheil-pädagog/innen/en, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, Logopäd/innen/en) und die Ergotherapeut/innen/en / Motopäd/innen/en genau so wie die pädagogischen Fachkräfte und die Psychologin/der Psychologe zum Stammpersonal des Kindergartens. Sie alle arbeiten ohne ärztliche Verordnungen gemeinsam in einem interdisziplinären Team. In Therapiesituationen gewonnene Fähig- und Fertigkeiten der Kinder können so leichter in den Alltag übernommen und spielerisch im Tagesgeschehen geübt werden. Ebenso finden auch die Alltagshandlungen der Kinder therapeutische Begleitung.
Die Gruppenstärke im Sprachheilkindergarten beträgt in der Regel acht Kinder und die Kern-betreuungszeit mindestens 30 Stunden in der Woche. In diesen Kleingruppen ist es möglich, gezielt auf individuelle Bedürfnisse der Kinder einzugehen und die Eigenpersönlichkeit jedes einzelnen Kindes innerhalb der Gruppe zu stärken.
Für die Zeit im Sprachheilkindergarten wird für jedes Kind ein Förder- und Therapieplan er-stellt, der den Entwicklungsstand zur Zeit der Aufnahme und die Weiterentwicklung des Kin-des dokumentiert. Er dient auch als Grundlage für die Beratungsgespräche mit den Eltern. Für eine erfolgreiche Betreuung der Kinder im Sprachheilkindergarten sind der beständige Kon-takt zum Elternhaus und die aktive Mitarbeit der Eltern dringend notwendig.
Der Sprachheilkindergarten organisiert auch die Beförderung der Kinder. Sie werden von Kleinbussen oder Taxen von zuhause abgeholt und nachmittags wieder zurückgebracht. Die Kosten für die Betreuung, Förderung und Therapie im Sprachheilkindergarten werden im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Land Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen übernommen. Von den Eltern wird lediglich ein Haushaltsersparnisbeitrag erhoben.
Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes in den Sprachheilkindergarten ist die Befürwor-tung der Aufnahme durch die Fachberatung im landesärztlichen Dienst für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen. Regelmäßige Sprechtage der Fachberatung finden in der Regel im zuständigen Gesundheitsamt statt.