Landesgruppe Bremen
Aktuelles

Freitag, 10.09.2021, 18:11

Tag der Sprachheilarbeit


Online-Tagung der Landesgruppe Sachsen am 28. September 2021

Samstag, 17.07.2021, 10:52

Sonderheft der dgs-Sprachheilarbeit "Forschung Sprache" ist online


Ab sofort steht das Sonderheft der dgs-Sprachheilarbeit "...

Montag, 05.07.2021, 13:54

Praxis Sprache - Heft 3/2021


Ab sofort steht die neue Ausgabe der dgs-Sprachhe...

Montag, 28.06.2021, 16:03

47. Kongress Stottern & Selbsthilfe


1. bis 3. Oktober 2021 in Mannheim

Kindertageseinrichtungen

 

Die frühkindliche Bildung in Bremen wird für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren in über 300 Kindertageseinrichtungen von unterschiedlichen Trägern angeboten. Der "Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich" ist die inhaltliche Grundlage. Die Sprachliche Bildung von Kindern soll alltagsintegriert stattfinden

Zur Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung werden verschiedene Verfahren eingesetzt.

Zusätzlich wird in dem Jahr vor der Einschulung der computergestützte Cito-Sprachtest von Sprachberatern eingesetzt. Diese Sprachstandsfeststellung erfolgt in der Schule. Bei einem auffälligem Cito-Ergebnis wird die Sprachförderung für die jeweiligen Kinder additiv in der Kindertageseinrichtung angeboten. Die Kinder werden in kleinen Gruppen von einer Spracherzieherin gefördert. Grundlage dafür sind die Handreichungen "Sprachförderung im Elementarbereich" vom Projekt Frühkindliche Bildung in Bremen.

 

 

 

Schule

 

In Bremen werden Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache im Rahmen der inklusiven Beschulung auf der Basis der Ersten Verordnung für unterstützende Pädagogik von 2019 (EVUP) gefördert.

 

Es gibt keine speziellen Förderschulen oder Förderzentren, statt dessen bündeln die Zentren für unterstützende Pädagogik alle Aufgaben zur Förderung und Unterrichtung der betroffenen Schüler*innen. Es soll jeweils ein individueller Förderplan auf der Basis einer individuellen Diagnostik erstellt werden. Für weitergehende Beratungs- und Unterstützungsbedarfe stehen die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) zur Verfügung.

 

Sonderpädagogische Förderbedarfe werden im Rahmen der Feststellungsverfahren vor dem Übergang in die 5. Jahrgangstufe (Oberschule) in einem sonderpädagogischen Gutachten dargestellt.

 

Aus Sicht der dgs Landesgruppe Bremen gibt es an verschiedenen Stellen Verbesserungsbedarfe:

Zurzeit fehlt es in Bremen in Grund- und Oberschulen an ausgebildeten Sonderpädagog*innen und insbesondere an ausgebildeten Sprachheilpädagog*innen. Dies führt häufig zu einer nicht angemessenen Berücksichtigung der besonderen Förderbedürfnisse und der besonderen Problemlagen von Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache.

 

Eine besondere Herausforderung besteht in der frühzeitigen Diagnostik von Sprachentwicklungsstörungen – gerade auch bei Mehrsprachigkeit. Viele Schüler*innen in Bremen wachsen mit mehr als einer Familiensprache auf. Es besteht begründeter Anlass zur Sorge, dass infolge fehlender oder nicht passender diagnostischer Verfahren allgemeine Sprachförderbedarfe nicht von dem spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache unterschieden werden.

 

Die in den vergangenen Jahren beobachtete Zunahme von Störungen in der Schriftsprachentwicklung, im Lernverhalten und in der sozial-emotionalen Entwicklung könnten - zumindest teilweise - damit zusammenhängen.

 

Die Mitglieder der dgs Landesgruppe Bremen versuchen mit vielen Aktivitäten auf die besonderen Bedarfe der Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache hinzuweisen.