Landesgruppe Bayern
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Gespräch zur Situation der Förderschulen und Förderzentren in ...

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Würzburger Sprachheiltag 2023

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Datum: Samstag, 25.11.2023
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Sonntag, den 08.11.2009 15:45

Alter: 14 Jahr(e)

Von: Claudia Schmaußer




Am Montag, den 26.10.2009, fand im Kultusministerium ein weiteres Informationsgespräch über den aktuellen Stand der bayerischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention statt.


Herr Weigl berichtete zuerst  von Nachbereitung des ersten Informationsgespräches, das im Juni 2009 statt fand: Die Diskussionsbeiträge der damaligen Teilnehmer führten zu einem sog. "Vermerk", der in der Abteilung Förderschulen diskutiert und dann im Bayerischen Ministerrat besprochen wurde. Die Inhalte des Ministerratsbeschlusses sind in der aktuellen Ausgabe der KM-Lehrerzeitschrift "Schule & wir" nachzulesen.


In der Pressemitteilung Nr. 209 vom 13.10.2009 nennt Minister Spaenle wesentliche Schritte zur Umsetzung der UN-Konvention:

  • Stärkung der Entscheidungsrechte der Eltern bei der Wahl der Schule von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen.
  • Die Umsetzung der Konvention wird nicht auf Kosten der Förderschulen erfolgen. Diese bleiben als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik erhalten.
Herr Weigl stellt anschließend ausführlich das "Diskussionspapier der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Referentinnen und Referenten für sonderpädagogischen Förderbedarf..." vor, das der nächsten KMK-Konferenz als Grundlage für die eine Neufassung  der Empfehlungen von 1994 zur sonderpädagogischen Förderung führen soll.


Frau Götz stellte bisherige kooperative Organisationsformen und deren Erweiterung vor: 

  • Einzelintegration (ggf. mit Integrationshelfer)
  • Außenklasse (Klasse eines SFZ an der Regelschule und auch umgekehrt; mit Bindung an die Stundentafel der jeweilig zugehörigen Schulform)
  • Kooperationsklasse als Klasse der Regelschule mit zusätzlichen MSD-Stunden
  • (in Planung) erweiterte Kooperationsklasse, mit einer fest zugeordneten Sonderpädagogin/Sonderpädagogen
Allerdings müssen bei den aktuellen Planungen der laufende Doppelhaushalt sowie der im BayEUG festgeschriebene Finanzierungsvorbehalt des MSD berücksichtigt werden.

 

Noch aktueller zum Thema ist auch die Pressemitteilung des KMs Nr. 223 vom 28. Oktober 2009.