Landesgruppe Bayern
Aktuelles

Donnerstag, 29.02.2024, 13:23

Sprachheilbrunch - Digitales und analoges Lesen im Förderschwerpunkt Sprache

 

Samstag, 27.04.2024 von 9:30-12:00 Uhr

Die...

Dienstag, 23.01.2024, 18:24

III. Münchner Fachtag der Sprachheilpädagogik und Sprachtherapie

„Sprache und Verhalten“

Freitag, 22.12.2023, 13:19

Eine Ära geht zu Ende

 

Samstag, 05.08.2023, 11:39

11. Würzburger Sprachheiltag

 

Termin: Samstag, 25. November 2023 ab 09.45 Uhr
Ort:...

Mittwoch, den 30.03.2011 19:21

Alter: 13 Jahr(e)

Von: Dr. Franziska Schlamp-Diekmann, Claudia Schmaußer


Hier finden Sie den gemeinsamen Gesetzesentwurf aller fünf Fraktionen des Bayerischen Landtags vom 28.3.2011, der derzeit in den Ausschüssen beraten wird und noch vor der Sommerpause in Kraft treten soll, also ab Schuljahr 2011/12 gültig sein soll:

 

http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xbcr/landtag/dateien/BayEUG-8100.pdf

 

Der Gesetzesentwurf des bayerischen Landtages macht die inklusive Schule ab August 2011 zum Ziel der Schulentwicklung aller Schulen. Damit wird auch die „Inklusion“ von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und natürlich auch von sprachbeeinträchtigten Kindern als Aufgabe für alle Schulen in Bayern gesetzlich festgelegt.


Da zudem die „aktive Teilnahme“ am Unterricht als Aufnahme-Voraussetzung entfällt, können die Eltern eines behinderten Kindes künftig selbst entscheiden, ob ihr Kind eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen soll. Ausnahmen sollen nur gelten, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder unverhältnismäßige finanzielle Mehraufwendungen mit der Aufnahme verbunden wären.

Die bisherige Form der inklusiven Beschulung in Kooperationsklassen, Partnerklassen (bisher Außenklassen) oder durch die Unterstützung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes soll bestehen bleiben.
Einzelne Schulen sollen zudem ein „Schulprofil Inklusion“ entwickeln können. Nur in Klassen an allgemeinen Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ sollen bei einer Gruppe von SchülerInnen mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf zwei Lehrkräfte (Lehrkraft der allgemeinen Schule und Lehrkraft für Sonderpädagogik bzw. Heilpädagoge) gemeinsam unterrichten.

Die SonderpädagogInnen haben an der Allgemeinschule die Aufgabe, die KollegInnen und Eltern der allgemeinen Schule zu beraten, den sonderpädagogischen Förderbedarf der SchülerInnen zu diagnostizieren und die SchülerInnen mit Förderbedarf zu fördern. Sie unterrichten in Klassen mit SchülerInnen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Alle Beteiligten gewährleisten den fachlichen Austausch zwischen allgemeiner Schule und Förderschule.

Die bisherigen Sonderpädagogischen Förderzentren bleiben bestehen und haben den Auftrag, als Kompetenzzentren die Umsetzung der Inklusion zu begleiten.

 

Aus den aktuellen Veränderungen ergeben sich aus Sicht der dgs Landesgruppe Bayern Aufgaben und Herausforderungen für die Sprachheilpädagogik:

  • Stärkung der eigenen Kompetenz im Bereich Diagnostik und Förderung durch Fortbildungen und Teamarbeit 
  • Vermehrte Notwendigkeit des Kompetenztransfers und der Fortbildung von Lehrkräften der allgemeinen Schule
  • Vorbereitung auf die neue Aufgabe, im Kollegium der allgemeinen Schule mitzuarbeiten und sprachheilpädagogisches Wissen einzubringen
  • Ausweitung und Ausbau des Konzepts der „kooperativen Sprachförderung“