Donnerstag, den 11.08.2011 12:25
Alter: 13 Jahr(e)
Von: Dr. Franziska Schlamp-Diekmann
MR Erich Weigl stellt das neue Gesetz an der LMU München vor
Seit dem 13.07.2011 ist der Gesetzentwurf zur Inklusion in Bayern nun endgültig verabschiedet. Der Entwurf wurde vom Landtag einstimmig angenommen.
In seinem Gastvortrag am Mittwoch, den 20.07.2011, stellte Herr MR Erich Weigl im Rahmen einer Vortragsreihe des Lehrstuhls für Lernbehindertenpädagogik den neuen Gesetzesentwurf ausführlich dar. Die wichtigsten Änderungen im Gesetz zur Inklusion sind:
Art. 2: Inklusion ist Aufgabe aller Schulen
Art. 41: Die Eltern entscheiden künftig, wo ihr Kind beschult wird, d.h. der Elternwille wird gestärkt
Art. 30a und 30b: Formen der Inklusion:
- Kooperationsklassen (momentan 675 in Bayern)
- Partnerklassen (frühere Außenklassen)
- offene Klassen (Kinder ohne Förderbedarf an der Förderschule)
- Inklusion einzelner Schüler (mit Schulbegleiter, Integrationshelfer)
- Schulen mit Schulprofil Inklusion (Tandemklassen mit SchülerInnen, die erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf haben sowie Beschulung von Kindern mit Förderbedarf Lernen, Sprache, Verhalten in verschiedenen Klassen)
- an den Schulen mit Schulprofil Inklusion arbeiten Sonderpädagogen fest mit hoher Stundenanzahl und sind an die Weisungen des Schulleiters der Allgemeinschule gebunden.
- Ab September 2011 gibt es 41 Schulen mit Schulprofil Inklusion in Bayern.
Auf der Homepage des Lehrstuhls für Lernbehindertenpädagogik können die Ergebnisse des Wissenschaftlichen Beirats des KMs zur Inklusion eingesehen werden (Mitglieder des Beirats sind u.a. Prof. Heimlich und Prof. Kahlert):
http://www.edu.lmu.de/lbp/ bzw.
http://www.edu.lmu.de/lbp/aktuelles/nachrichten/zwischenbericht/zwischenbericht.pdf