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Sprachheilbrunch - Digitales und analoges Lesen im Förderschwerpunkt Sprache

 

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III. Münchner Fachtag der Sprachheilpädagogik und Sprachtherapie

„Sprache und Verhalten“

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Termin: Samstag, 25. November 2023 ab 09.45 Uhr
Ort:...

Mittwoch, den 23.05.2012 14:39

Alter: 12 Jahr(e)

Von: Dr. Karin Reber


Dgs bezieht zum bayerischen Aktionsplan Stellung


Am 21.5. fand in München die 2. Fachtagung zur UN-Behindtenrechtskonvention (BRK) statt: "Gemeinsam zu einem bayerischen Aktionsplan". Ziel ist langfristig die Fertigstellung des bayerischen Aktionsplans, in dem "Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention" staatsministerienübergreifend zusammengestellt sind. Federführend ist dabei das Sozialminiterium, das auch zur Veranstaltung eingeladen hatte. Das Kultusministerium bringt sich z.B. im Bereich der Bildung, das Wissenschaftsministerium im Bereich der Hochschule ein.

 

Der inhaltliche Input für die mittlerweile zweite Fachtagung stammte aus den rund 40 Stellungnahmen sowie aus der erstn Fachtagung (vgl. http://www.stmas.bayern.de/behinderung/unkonvention/bayern.php#fachtagung1). Dazu kamen Beiträge der einzelnen Ressorts der bayerischen Staatsregierung. 
Im Rahmen der Fachtagung wurde der Entwurf fortgeschrieben.

 

Die dgs, vertreten durch die 2. Vorsitzende Dr. Karin Reber, brachte sich im Workshop Bildung ein und verfasste eine Stellungnahme zum Aktionsplan, in der v.a. das beinahe völlige Fehlen des Förderschwerpunkts Sprache bzw. von Sprachbehinderungen im Aktionsplan angemahnt wird.


Zum Verlauf der Veranstaltung:

Die Staatsministerin Christine Haderthauer, eröffnete die Veranstaltung mit einem Gußwort, in dem sie auf die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Umdenkens als Gundbasis der Diskussion verwies. Deutlich machte die Ministerin auch, dass es oftmals ein Spagat sei, wenn Eltern auf der einen Seite den Besuch der Regelschule einforderten, andererseits aber natürlich auf ein Höchstmaß an Spezifität und Individualität bei der Förderung ihrer Kinder bestünden.

 

Frau Dr. Sigrid Arnade stellte die BRK-Allianz vor und sprach zur BRK unter dem Motto: "Behinderung neu denken!". Nähere Informaionen zur BRK-Allianz finden sich Informationen unter http://www.un.org/disabilities.


Der anschließende Workshop Bildung gliederte sich in drei Bereiche: frühkindliche Bildung, schulische Bildung sowie Hochschule. 


1. Frühkindliche Bildung: Es wurde darauf verwiesen, dass bereits im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (2005) dem Thema Behinderung ein eigenes Kapitel gewidmet worden wäre, das die individuelle Förderung von Kindern sowie den intraindividuellen Entwicklungsvergleich von Kindern propagiere. Ziel sei schon hier die soziale Integration und das Prinzip des Vorrangs präventiver Maßnahmen. Im Oktober 2012 sollten außerdem die Bayerischen Leitlinien vorliegen, entwickelt unter Federführung des Instituts für Frühpädagogik (IFP) und des Instituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB). Im Zuge dessen würde auch eine Handreichung für alle Einrichtungen für Kinder bis 10 Jahre im Staatsinstitut für Frühpädagogik erstellt werden (Fertigstellung im Frühjahr 2013). In dieser Broschüre sollten sich alle tätigen Berufsgruppen wiederfinden. Demnächst würde der Inhalt dieser Broschüre zusammengestellt werden.

2. Schulische Bildung (unter Leitung von MR Erich Weigl): Herr MR Weigl stellte den bayerischen Weg zur Inklusion dar: Inklusion sei Aufgabe aller Schulen. Das Motto laute: "Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote". Bayern plädiere ausdrücklich für ein Wahlangebot, inkl. der Förderschule, auch basierend auf der Vielfalt der Menschen und der Behinderungsformen (sieben Behinderungsformen, u.a. Sprache).  Im Rahmen der Fachtagung ging es dann v.a. um die Förderschwerpunkte sozial-emotionale Entwicklung (hier berichtete ein Elternvertreter von seinen positiven Erfahrungen über den Bildungsweg Förderschule als zeitlich begrenzte Separation mit dem Ziel der langfristigen Inklusion) sowie Hören (Fallbeispiele zweier gehörloser Kinder, die die Regelschule besuchen, und bei denen es u.a. über Kostenübernahme des Gebärdendolmetschers geht). 

Frau MRin Tanja Götz zeigte Neuentwicklungen im Bereich des Schulrechts auf.


3. Hochschule: Neben den im Aktionsplan genannten Aspekten der Barrierefreiheit, des Hochschulzugangs etc. kam das Gespräch auch auf die Frage der Veränderung von Studiengängen für Lehrämter: Es wurde die Forderung laut, dass auch Regelschullehrer vermehrt im Studium auf inklusive Settings vorbereitet werden müssten. Dies habe personelle Konsequenzen für die Hochschulen. Im Aktionsplan findet sich diese Forderung bereits verankert. Die Umsetzung bleibt derzeit noch unklar.

Im dritten Teil der Veranstaltung wurden Inhalte der Workshops gesammelt. In einer Podiumsdiskussion diskutierten Vertreter aus allen Bereichen (u.a. Selbsthilfeorganisationen, Kommunen, Wissenschaft) Einzelaspekte des Themas. Die schulische Bildung nahm hier nur einen Randplatz ein.

Fazit aus Sicht der dgs:

Insgesamt bleibt zu sagen, dass der Förderschwerpunkt Sprache bzw. sprachbehinderte Menschen sowohl in der Veranstaltung als auch im Aktionsplanentwurf nur marginal und in Randnotizen erwähnt wurden: Im Aktionsplan findet man nur an einer Stelle einen expliziten Bezug, während andere Förderschwerpunkte immer wieder aufgegriffen und ausgeführt werden. Daher tritt die dgs an den entsprechenden Stellen für Ergänzungen ein, vgl. ausführliche Stellungnahme der dgs.