Montag, den 01.03.2021 15:04
Alter: 3 Jahr(e)
Der dgs Vorstand entschied sich dafür, die Mitgliederversammlung 2021 aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie auf 2022 zu verschieben. Zudem werden die geplanten Wahlen des dgs-Vorstandes der LG Bayern auf das Jahr 2023 verschoben, was konform mit der dgs-Satzung ist:
§ 7, Nr. 3. Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel alle 2 Jahre zusammen.
§ 8, Nr. 7. Der Vorstand bleibt bis zu seiner Neuwahl im Amt.
Nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen COVID-19 § 5 Vereine und Stiftungen (1) - Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.